Laut Auszug aus der Deutschen Hotelordnung gilt folgende Vereinbarung: Erst mit Ihrer ausdrücklichen Bitte um Buchung unserer Ferienwohnung, bieten Sie uns
als Gastgeber den Beherbungsvertrag verbindlich an. Der Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald Ihnen die Ferienwohnung von uns persönlich zugesagt wird.
Sie erhalten nach verbindlicher Buchung eine schriftliche Buchungsbestätigung, diese ist Grundlage des Vertrages. Eine einseitige Kündigung des Vertrages ist dann nicht mehr möglich.
Wir als Gastgeber sind zur Bereitstellung der Ferienwohnung zum vereinbarten Termin verpflichtet, Sie als Gast sind zur Zahlung verpflichtet.
Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Beherbungsvertrag ist grundsätzlich nicht möglich. Auch wenn wichtige Gründe Sie hindern, die Reise anzutreten oder zwingen, vorzeitig abzubrechen, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.
Wenn der Rücktritt so rechtzeitig erfolgt, dass wir als Gastgeber der Ferienwohnung ganz oder teilweise anderweitig vermieten können, rechnen wir Ihnen den erlangten Preis an.
Falls die Ferienwohnung jedoch nicht anderweitig vermietet wird, bleiben sie in der Pflicht. Lediglich die ersparten Aufwendungen müssen wir Ihnen als Gastgeber vom vereinbarten Preis abziehen.
Von der Rechtssprechung anerkannt werden als Abzug bei Ferienwohnungen: pauschal 10%
Höhere oder geringere Abzüge können durch Nachweis einer der Parteien vorgenommen werden.
Sicher gehen: Reiserücktrittskostenversicherung